Gefährdungsbeurteilung: Psychische Belastungen erkennen und beurteilen
Dialogist das Zauberwort
Unternehmen sind seit 2013 verpflichtet, die Gefährdung am Arbeitsplatz durch psychische Belastung zu beurteilen und durch vorbeugende Maßnahmen die Risiken der Gefährdung zu minimieren.
Die gesetzliche Vorgabe trifft bei Unternehmen nicht immer auf große Freude. Gründe dafür sind z. T. Unsicherheiten in der Umsetzung und Missverständnisse, worum es bei der Gefährdungsbeurteilung genau geht und was sie für einen Nutzen stiften kann. Wir helfen weiter.
Unser Selbstverständnis
Kurz vorweg: Es geht nicht um die Beurteilung der psychischen Verfassung oder Gesundheit einzelner Beschäftigter. Psychische Belastungen werden als die Gesamtheit der erfassbaren Einflüsse, die von Außen auf den Menschen zukommen und auf ihn psychisch einwirken, verstanden.
Wir orientieren uns dabei an der DIN EN ISO 10075–1 und den Leitlinien der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Das dort beschriebene Vorgehen in sieben Prozessschritten (s. Grafik) ist für unsere Arbeit wegweisend.
Sieben Schritte zur Gefährdungsburteilung
Wir machen den Weg frei
Es gibt unterschiedliche Verfahren, wie der Prozess umgesetzt werden kann. Wir prüfen als erstes, welche Daten und Informationen im Unternehmen vorhanden sind und genutzt werden können – z. B. bestehende Befragungen, um ressourcenschonend vorzugehen.
Dabei setzen wir auf einen partizipativen Ansatz aller Beteiligten und kombinieren aufgrund unserer Erfahrung Screenings mit moderierten Gruppenverfahren (z. B. in einer Fokusgruppe, der Gesundheitswerkstatt usw.).
Die GFB psychische Belastungen ist eine große Chance für Unternehmen, die gesetzliche Vorschrift genau so zu nutzen, dass sie „the best way“ für ihr Haus wird.