Pflicht des
Arbeitgebers
Gefährdungsbeurteilung:
Psychische Belastungen
erkennen und beurteilen
Dialog ist das Zauberwort
Unternehmen sind seit 2013 verpflichtet, die Gefährdung am Arbeitsplatz durch psychische Belastung zu beurteilen und durch vorbeugende Maßnahmen die Risiken der Gefährdung zu minimieren.
Die gesetzliche Vorgabe trifft bei Unternehmen nicht immer auf große Freude. Gründe dafür sind z. T. Unsicherheiten in der Umsetzung und Missverständnisse, worum es bei der Gefährdungsbeurteilung genau geht und was sie für einen Nutzen stiften kann. Wir helfen weiter.
